Der Zoll am Frankfurter Flughafen beschlagnamte 82 Schneckenhäuser der artengeschützten Fechterschnecke. Diese sollten an eine Firmeninhaber in Hamburg geliefert werden und da sie zu Dekorationszwecken gedacht waren, waren sie alle mit Lack bepinselt.
Schon im Februar zog der Zoll die 260 Kilogramm und auf 13 Gepäckstücke verteilte Ladung aus dem Verkehr. Die Ermittlungen haben sich Monate hingezogen und nun brummt das Bundesamt für Naturschutz dem Unternehmer einen dreistelliges Bußgeld auf.